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Abschrift des Schreibens vom Landesamt für Denkmalpflege 13.11.2002 Herrn Bürgermeister Greif Buchloe
Vollzug des Denkmalschutzgesetzes: hier: Lindenberg, Gde. Buchloe, Kemptener Str. 14, ehem. Armenhaus, Lkr. Ostallgäu, Reg.Bezirk Schwaben
Sehr geehrter Herr Greif, die Stadt Buchloe gehört zu den wenigen Gemeinden Schwabens, die noch ein Armenhaus besitzen. Es handelt sich nach Art. 1 Denkmalschutzgesetz um ein Baudenkmal und ist in der Denkmalliste des Landkreises Ostallgäue eingetragen:" Ehem. Armenhaus, erdgeschossiges Kleinhaus, 1. Hälfte 19. Jahrhundert, mit höherem nachträglichen Anbau.2 Damit steht es im Interesse der Öffentlichkeit. In unserer Stellungnahme hatten wir signalisiert, den Abbruch des höheren Anbaus aufgrund seines schlechten Zustandes hinzunehmen, um das gesamte Projekt der Erhaltung des Armenhauses nicht zu gefährden. Inzwischen stellt sich jedoch eine neue Sachlage dar: 1. Aufgrund neuer archivarlischer Quellen wurde der eingeschossige, niedrige Bau 1852 errichtet, der höhere Anbau 1864. Daher muss der Zusammenhang beider Gebäude anders bewertet werden. Ein zeitlicher Abstand von nur 12 Jahren zeigt einen gewachsenen Zustand, der innerhalb kürzester Zeit entstanden ist und der daher nicht trennbar ist. Eine Wegnahme des späteren Anbaus würde die dann sichtbare Zeitschiene auf einen Zustand reduzieren, der nur 12 Jahre Bestand hatte. Der heutige Zustand dagegen hat seit nahezu 140 Jahren Bestand. Es sollte daher alles getan werden, um das Denkmal in seiner Gesamtheit zu erhalten. 2. Das Armenhaus liegt direkt unterhalb der Kirche. Damit steht es an entscheidender und ortsbildprägender Stelle. Die einfache, jedoch qualitätvolle Gestaltung und die optische Beziehung zur Kirche ist für den Ort Lindenberg von großer Bedeutung. 3. Das Armenhaus ist ein bedeutendes Zeugnis der Sozialgeschichte von Lindenberg. Die Erweiterung des ersten Armenhauses nach nur 12 Jahren zeugt von der Verantwortung des Ortes Lindenberg für die sozial benachteiligten Bürger. Möglicherweise gab es auch wirtschaftliche Gründe für die plötzlich stark anwachsende Zahl von Armen im Ortsgebiet. Das Armenhaus ist hierfür ein Dokument, dass unbedingt in seiner Vollständigkeit erhalten werden muss. 4. Inzwischen hat sich ein Verein gegründet, der zum Ziel hat, das Armenhaus zu erhalten. Er ist bereit, auch den etwas jüngeren Teil zu erhalten und hat dafür bereits nachvollziehbare Kostenschätzungen vorgelegt. Eine Finanzierung ist nach Auskunft des Vereins über Spenden und Zuschüsse möglich. Auch das Landesamt für Denkmalpflege würde sich hier mit Zuschüssen beteiligen. Ich möchte Ihnen und dem Gemeinderat ans Herz legen, das Armenhaus aus den oben genannten gewichtigen Gründen zu erhalten. Wie die Lindenberger Mitte des 19. Jahrhunderts Verantwortung übernahmen - damals aus sozialem Verantwortungsgefühl - so sollte die Stadt Buchloe auch heute die Verantwortung für ein Denkmal der Sozialgeschichte übernehmen. Ich bitte Sie, den Verein in seinen Zielen, der Erhaltung und Sanierung des Armenhauses im Interesse der Allgemeinheit und der folgenden Generationen, zu unterstützen. Sollten Sie trotzdem an einem Abbruch festhalten, so ist die Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz beim Landesamt zu beantragen. Einen Abdruck des Schreibens erhält das Landratsamt Ostallgäu, Herr Kreisheimatpfleger Schlecht sowie der Verein zur Erhaltung des Armenhauses, z Hd. Frau Friedrich. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Hildegard Sahler Konservatorin |
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