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ERFOLG!!!!! Abschrift des Schreibens der Stadt Buchloe an den Förderverein Armenhaus Lindenberg vom 09.04.03 Erhalt des Gemeindehauses Kemptener Str. 14 "Armenhaus"Sehr geehrter Herr Schilling, mit Schreiben vom 25.01.2003 teilten Sie uns den Beschluss des Vorstandes des Fördervereins "Armenhaus Lindenberg" mit, wonach der Verein bereit wäre den Abriss und den Wiederaufbau der Kubatur des Armenhaus-Anbaus vorzunehmen, unter der Voraussetzung, dass die Süd- und Ostmauer erhalten bleibt und der Verein von der Stadt Buchloe einen Betrag von 4.000,00 Euro hierfür zu Verfügung stellt. Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 01.04.2003 mit Ihrem Antrag befasst. Wie Ihnen sicher bereits aus der Presse bekannt ist, hat der Stadtrat zunächst seinen Beschluss vom 24.09.2002 über den kompletten Abbruch des Armenhaus-Anbaus aufgehoben. Zu Ihrem eingereichten Antrag vom 25.01.2003 hat der Stadtrat zunächst seinen Beschluss vom 24.09.2002 über den kompletten Abbruch des Armenhaus-Anbaus aufgehoben. Zu Ihrem eingereichten Antrag vom 25.01.2003 hat der Stadtrat sodann folgenden Beschluss gefasst: 1. Dem Antrag des Fördervereins "Armenhaus Lindenberg" wird zugestimmt. 2. Die Abbrucharbeiten sind vom Verein zu finanzieren. 3. Die Auszahlung des Zuschusses von 4,000,00 Euro erfolgt erst, wenn mit dem Wiederaufbauarbeiten begonnen wird. 4. Es ist jährlich ein Nachweis über die bezahlten Kosten und deren Finanzierung vom Verein vorzulegen. 5. Die Mitglieder des Fördervereins werden im Auftrag der Stadt Buchloe tätig. Der Versicherungsschutz (Unfall-, Haftpflichtversicherung) ist gegeben. Mit der Entsorgung des Bauschutts durch den städt. Bauhof und der Übernahme der Kosten der Stadt Buchloe hat sich der Stadtrat einverstanden erklärt. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie aber darauf hinweisen, dass mit den Abbrucharbeiten noch nicht begonnen werden darf. Der Stadt Buchloe liegt zwar zwischenzeitlich die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zum Abbruch des südöstlichen Gebäudeteils von 1864 (Anbau) vor, zum Teilabbruch eines Gebäudes ist aber zusätzlich noch eine baurechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist bereits beantragt und wird in den nächsten 2 - 3 Wochen erwartet. Sobald uns diese vorliegt, werden wir sie unverzüglich benachrichtigen. Sowohl der Abbruch, als auch die Wiedererrichtung der Kubatur und die sonstigen Arbeiten sind jeweils vor Beginn mit dem Stadtbauamt abzustimmen. Für Ihr Engagement, Ihre tatkräftige ehrenamtliche Arbeit und Ihre Bemühungen um den Erhalt dieses Gebäudes möchten wir uns an dieser Stelle bedanken und wünschen Ihnen viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen (gezeichnet von 1. Bürgermeister Greif) |
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